Seit Beginn diesen Jahres ist die elektronische Patientenakte (kurz: ePa) im Munde aller Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Nach der Einführung der ePa 2005 in Estland, ist sie ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems. 2015 wurde die ePa auch in Österreich eingeführt. In Deutschland scheint die ePa seit diesem Jahr ein weiterer Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitssystems zu werden. Doch was hat das mit Dir und Mir zu tun? – Diejenigen, die im Mittelpunkt des Systems stehen. Wie funktioniert das neue System mit uns? Hast Du bereits die kostenlose ePa? Weist Du was es damit auf sich hat? Kennst du dich schon mit der Verwaltung deiner Gesundheitsdaten aus? Und was nutzt Dir die ePa mir eigentlich?
So geht´s.
Anfangs ist die ePa ein leerer, digitaler Ordner, der von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird. Nach und nach kann der gesetzlich Versicherte*in diesen Ordner mit verschiedensten Gesundheitsinformationen füllen (siehe Link unten).
Sei es:
- der Medikationsplan
- der letzte MRT Bericht
- Informationen über Vorerkrankungen
- Arztbriefe
- angeordnete Therapiemaßnahmen
- medizinische Befunde von vorangegangenen Untersuchungen
Diese gebündelten Informationen können auf dem Smartphone oder Tablett eingescannt oder eingelesen werden und vermeiden Zettelchaos zu Hause oder das Vergessen von Berichten beim nächsten Arztbesuch. Außerdem können Arzttermine in der ePa notiert werden und die häufig aufsuchenden Fachärzte verwaltet werden. Somit sind all diese Informationen arzt- und krankenhausunabhängig digital und gebündelt gespeichert. Der Nutendende selbst hat die uneingeschränkte Verwaltung der eigenen Gesundheitsinformationen in der Hand und kann diese eigenverantwortlich führen.
Der Nutzende kann individuell festgelegte Informationen, entweder begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum oder unbegrenzt an Therapeuten*innen, Ärzte*innen, Apotheker*innen und weiteren Leistungserbringenden freigegeben. Die Freigabe der Daten basiert auf der Einwilligung der Nutzenden, sodass dieser zu jeder Zeit die Hoheitsmacht über die eigenen Gesundheitsdaten hat. Die ePa kann, muss aber nicht vom Versicherten genutzt werden. Sie ist ein lernendes System und lebt von Erfahrung und Fortschritt. So muss ab Juli 2021 jeder vertragsärztliche Leistungserbringer*in die ePa anbieten. Für Krankenhäuser gilt dies ab 2022. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das Speichern des Impfpasses möglich sein oder der Mutterpass abgerufen werden können.
Der Nutzen für beide Seiten
Fest steht, dass die ePa sowohl auf Patientenseite als auch auf Seiten der medizinischen Berufsgruppen eine verbesserte Vernetzung ermöglicht und die Arzt-Patienten-Beziehung positiv beeinflusst. Durch den schnellen und vereinfachten Informationsfluss können medizinische Versorger*innen den gesundheitlichen Status des Patienten*in einschätzen und Doppeluntersuchungen- und Behandlungen vermeiden, sodass die Effektivität jeder Behandlung steigen kann. Der Patient*in verhindert häufige Arztbesuche und der Arzt*in wird entlastet. Der Nutzende bekommt durch die ePa einen Überblick über die eigenen Gesundheitsinformationen, kann sich dahingehend informieren und sich mit der eigenen Gesundheit besser auseinandersetzen.
Die ePa ist vorerst EIN Fortschritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Zukünftig soll im Sinne der Telematikinfrastruktur das gesundheitliche Netzwerk über das elektronische Rezept bis hin zur elektronische Gesundheitsakte ausgebaut werden. Durch den Fortschritt der ePa wird mit der zweiten Phase auch eine Anbindung der Physiotherapeuten*innen möglich sein.
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit. (11.12.2020). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html. Aufgerufen am 08.02.2021
Heeser, A. (06.012021). Die elektronische Patientenakte: Eine für alles. Springer- Verlag.
Bitmarck (2021). https://www.bitmarck.de/. Aufgerufen am 18.02.2021
Link zu Erklärvideos:
- Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.gematik.de/mediathek/
BITMARCK- Unternehmen:
- Die ePa einfach erklärt und Hilfen zur Einrichtung der ePa
- Datenschutzregelung einfach erklärt: